Bei verschiedenen Erkrankungen stellt die ausserklinische Beatmung zunehmend eine etablierte Behandlung dar. Die Notwendigkeit einer ausserklinischen Intensivpflege besteht z.B. bei folgenden Krankheiten:
Die künstliche Beatmung ermöglicht den Patienten, in der eigenen Häuslichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Wenn nach eingehender medizinischer Diagnostik die ausserklinische Beatmung notwendig ist, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Vorraussetzung ist der Wille und die Bereitschaft des Patienten, selbst nachdem die Indikation zur Heimbeatmung getroffen wurde, und die Einstellung auf die notwendigen Beatmungsparameter erfolgt in der entlassenden Einrichtung individuell.
Nach ärztlicher Verordnung wird durch spezialisierte Firmen die Geräteeinweisung/technik durchgeführt.
Zur Vermeidung einer erneuten Klinikeinweisung müssen am Beatmungsplatz ausreichend Verbrauchsmaterial und geeignete Hilfsmittel vorgehalten werden. Der individuelle Pflegebedarf des Betroffenen und die sich daraus ergebende Leistungspflicht des Leistungsträgers wird im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung ( MDK) ermittelt.
Unsere Behandlungsleistungen:
Unsere Grundpflegeleistungen:
Durch Pflegefachkräfte wird eine individuell abgestimmte Pflege des Patienten durchgeführt und vertragsgemäß versorgt.
Durch einen reibungslosen Informationsfluss zwischen allen an der Pflege beteiligten sichert einen hochwertigen Pflegeprozess rund um die Uhr.